Ist ein grüner Laserpointer verboten? Was in Deutschland erlaubt ist
Sind grüne Laserpointer in Deutschland verboten? Nein – aber nicht jeder Laser ist erlaubt, und nicht jede Nutzung. Wir erklären Laserklassen, Kauf, Besitz und die Regeln für den Gebrauch.

„Grüner Laserpointer verboten?“ – diese Frage stellen sich viele, bevor sie einen Laser kaufen. Kein Wunder: In den Nachrichten liest man immer wieder von geblendeten Piloten, und auf Online-Marktplätzen werden Laser mit absurd hohen Leistungsangaben angeboten. In diesem Beitrag ordnen wir ein, was in Deutschland gilt. Bitte beachten Sie: Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Die kurze Antwort
Nein, grüne Laserpointer sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Laserpointer der Laserklasse 2 mit einer Leistung bis 1 mW dürfen Erwachsene kaufen, besitzen und benutzen. Die Farbe spielt dabei keine Rolle. Entscheidend sind die Laserklasse und die Art der Nutzung.
Was die Laserklassen bedeuten
Laser werden nach der Norm EN 60825-1 in Klassen eingeteilt. Für Verbraucher sind vor allem zwei relevant:
- Klasse 1: unter normalen Bedingungen ungefährlich, zum Beispiel Laser in CD-Laufwerken.
- Klasse 2: sichtbares Laserlicht bis 1 mW. Bei kurzzeitigem, zufälligem Blick in den Strahl schützt in der Regel der Lidschlussreflex. Absichtliches Hineinschauen ist trotzdem gefährlich.
Alles darüber gehört zu höheren Laserklassen, die für den professionellen Einsatz gedacht sind und bei denen bereits ein kurzer Blick in den direkten Strahl oder eine Reflexion das Auge schädigen kann. Nach Auffassung der deutschen Arbeitsschutzbehörden sollen Laserpointer für Verbraucher höchstens der Klasse 2 entsprechen.
Warum gerade grüne Laser in Verruf geraten sind
Grünes Licht erscheint dem Auge besonders hell. Ein grüner Laser wirkt deshalb bei gleicher Leistung stärker als ein roter – und fällt auf. Hinzu kommt, dass viele Billiglaser aus dubiosen Quellen mit falschen Angaben verkauft werden: Auf dem Etikett steht „Klasse 2“, gemessen wird ein Vielfaches davon. Vor allem solche Geräte sind für Blendattacken verantwortlich, über die berichtet wird.
Unsere Laser sind deshalb klar positioniert: Alle Starlight-Modelle bleiben innerhalb von 1 mW, gehören zur Laserklasse 2 nach EN 60825-1, und jedes Gerät wird vor dem Versand gemessen.
Was beim Kauf gilt
- Alter: Wir verkaufen Laserpointer nur an Personen ab 18 Jahren.
- Laserklasse prüfen: Achten Sie auf eine klare Angabe von Klasse und Leistung. Fehlt sie, oder wirbt der Händler mit tausenden Milliwatt, lassen Sie die Finger davon.
- Bestellung aus dem Ausland: Laser, die nicht den europäischen Anforderungen entsprechen, können vom Zoll zurückgehalten werden.
Was bei der Nutzung verboten ist
Auch ein legaler Laser wird zum Problem, wenn er falsch eingesetzt wird. Strafbar oder ordnungswidrig kann es sein:
- Luftfahrzeuge blenden: Wer Piloten von Flugzeugen oder Hubschraubern blendet, greift gefährlich in den Luftverkehr ein. Das ist eine Straftat.
- Verkehr blenden: Dasselbe gilt für Fahrer von Autos, Bussen, Zügen oder Schiffen.
- Menschen blenden: Wer jemandem absichtlich in die Augen leuchtet, riskiert eine Anzeige wegen Körperverletzung.
- Veranstaltungen: In Stadien und bei vielen Großveranstaltungen sind Laserpointer laut Hausordnung verboten.
- Als Zielhilfe an Waffen: Das Waffenrecht verbietet Laser als Zielvorrichtung an Schusswaffen.
Erlaubte und sinnvolle Einsätze
Innerhalb dieser Grenzen bleibt viel Raum für praktische Anwendungen:
- Vogelabwehr: Tauben, Krähen, Stare oder Gänse vertreiben – mit dem Punkt auf dem Untergrund, nie auf den Tieren. Anleitung: Vögel vertreiben mit Laser.
- Astronomie: Sterne und Sternbilder zeigen, ohne Luftfahrzeuge zu gefährden – siehe Sternbilder zeigen mit dem Laserpointer.
- Zeigen und Markieren in Vortrag, Werkstatt, Hof und Gelände.
Die wichtigsten Sicherheitsregeln
- Nie auf Augen von Menschen oder Tieren richten.
- Nie auf Personen, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Hubschrauber oder Drohnen.
- Nie auf spiegelnde Flächen wie Fenster, Spiegel oder Wasser.
- Laser außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren – er ist kein Spielzeug.
- Bei Modellen mit Sicherheitsschlüssel den Schlüssel nach Gebrauch abziehen.
Ausführliche Hinweise finden Sie auf unserer Seite Sicherheit von Laserpointern.
Welche grünen Laser wir anbieten
Unsere grünen Laserpointer der Klasse 2 gibt es als Pro-Modelle mit Akku – G3 Pro, G1 Pro und G2 Pro – und als schlanke Stifte mit AAA-Batterien (X1 und X2). Alle bleiben innerhalb von 1 mW. Wie weit sie sichtbar sind, zeigt unsere Reichweiten-Tabelle.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Darf ich einen grünen Laserpointer in der Öffentlichkeit dabeihaben?
Ein Laserpointer der Klasse 2 ist kein verbotener Gegenstand. Bei Veranstaltungen, in Stadien oder an Flughäfen kann das Mitführen aber per Hausordnung untersagt sein. Lassen Sie den Laser in solchen Fällen besser zu Hause.
Ist ein grüner Laser gefährlicher als ein roter?
Bei gleicher Laserklasse nicht. Grün wirkt nur heller, weil das Auge für diese Farbe empfindlicher ist. Für beide Farben gilt dieselbe Regel: nie in die Augen.
Darf ich mit dem Laser Vögel vertreiben?
Ja, wenn Sie den Punkt auf den Untergrund richten und keine Tiere blenden. Brütende Vögel und Nester dürfen nicht gestört werden; bei geschützten Arten und großen Flächen fragen Sie im Zweifel bei der unteren Naturschutzbehörde nach. Mehr dazu im Beitrag Tauben vertreiben mit Laserpointer.
Darf ich in den Himmel leuchten?
Zum Zeigen von Sternen ja – aber nur, wenn keine Flugzeuge, Hubschrauber oder Drohnen in der Nähe sind. Sobald ein Luftfahrzeug auftaucht, sofort ausschalten. In der Nähe von Flughäfen verzichten Sie ganz darauf.
Was passiert, wenn ich einen Laser zurückschicken möchte?
Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht und 1 Jahr Garantie; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Details unter Widerruf.
Gilt das auch für violette und rote Laser?
Ja. Die Regeln hängen von der Laserklasse und der Nutzung ab, nicht von der Farbe. Ein roter oder violetter Laser der Klasse 2 ist genauso erlaubt wie ein grüner, und auch für ihn gilt: nie auf Menschen, Tiere, Fahrzeuge oder Luftfahrzeuge richten.
Fazit
Ein grüner Laserpointer ist in Deutschland nicht verboten, solange er zur Laserklasse 2 gehört und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Verboten ist der Missbrauch – vor allem das Blenden von Menschen und Verkehrsteilnehmern. Wer beim Kauf auf eine ehrliche Klassenangabe achtet und die Sicherheitsregeln kennt, kann seinen Laser ohne Sorgen nutzen.

